Terrorismus und populäre Kultur
von Thomas Hecken
1.10.2018

Volk, Panik, Gewaltbegründungen

[aus: »Pop. Kultur und Kritik«, Heft 13, Herbst 2018, S. 109-129]

Terrorismus besitzt in Europa und Nordamerika eine große Bedeutung. Dies mag überraschen, blieb doch das Ausmaß der Zerstörungen nach 9/11 vergleichsweise gering. Auch liegt die Zahl der Anschlagsopfer im gleichen Zeitraum zwar beklagenswert hoch, im Vergleich zu den Todesraten etwa aus Afghanistan, Libyen, Ägypten, Syrien und dem Irak fällt sie jedoch niedrig aus. Eine Machtübernahme durch anarchistische, nationalsozialistische oder theokratische Kräfte, die sich des Terrors für ihre Ziele bedienen, zeichnet sich in den USA, Deutschland, Frankreich etc. ohnehin nicht einmal ansatzweise ab. Unter den Spitzen der Exekutive und Judikative, beim Militär und in den Geheimdiensten, in den Universitäten und ›Leitmedien‹, bei der großen Mehrheit der Parlamentarier gibt es keine Bestrebungen, Gewalt für solche Ziele einzusetzen. Auch bei den Machtlosen ist das nicht anders. Eine schweigende öffentliche Mehrheit, die eine Art Anerkennung für entsprechende Formen des Terrors anklingen ließe, existiert nicht. Allgemein genießt Terrorismus keinerlei Popularität, wenn man die Beliebtheit bei vielen zur Bedingung des Populären macht.

In den 1970er Jahren stellte sich das vor allem in Italien anders dar, dort wiesen politische Gewalthandlungen einen stärkeren Bezug sowohl zu lokalen Gruppen als auch zu politischen Anschauungen auf, die eine größere Unterstützung besaßen. In der BRD, den USA sowie in Frankreich waren die bewaffneten Linksradikalen zwar nicht so stark in universitären, gewerkschaftlichen, sozialistischen oder (anderen) linksalternativen Szenen und Kommunen verankert, es gab aber zumindest anfänglich in diesen Kreisen und teilweise sogar unter breiteren Schichten der jüngeren Bevölkerung eine gewisse weltanschauliche Nähe zu den Absichten der kleinen gewaltbereiten Gruppen, wenn auch längst nicht in gleichem Maße zu ihren Methoden. Die Abneigung gegenüber der herrschenden Klasse führte bei nicht wenigen zu einer meistens mehr, manchmal minder privat geäußerten Teilnahmslosigkeit, wenn es Opfer unter Staatsanwälten, Konzernführern, Bürokraten und Politikern zu betrauern galt. Innerhalb dieser Schichten und der sie stützenden Parteien gab es umgekehrt den Verdacht oder die Überzeugung, viele Systemgegner würden vor einem revolutionären Umsturz nicht zurückscheuen. So wie viele Linke die Exekutivorgane und ›Charaktermasken‹ der liberalkapitalistischen Gesellschaft für ›faschistoid‹ hielten, sahen im Gegenzug viele Repräsentanten und Anhänger des bundesdeutschen Staates in ihren Kritikern eminent gefährliche Verfassungsfeinde und ›Sympathisanten‹ des Terrorismus. Zur großen gewaltsamen Auseinandersetzung führten die gegenseitigen, maximalen Unterstellungen und Verdächtigungen aber nicht.

Solch eine historische Erinnerung kann auch zukünftig für Aufschluss sorgen: Selbst wenn alle Voraussetzungen für einen Bürgerkrieg verbal vorliegen und der Ausnahmezustand ideologisch längst vollzogen ist bzw. in den Einschätzungen der Beteiligten als gegeben imaginiert wird, muss es keineswegs zu einer Ausweitung der Kampfhandlungen kommen. Eine Erklärung für die heutige Bedeutsamkeit des Terrorismus wird solch ein Rückblick aber nicht erbringen, nur das Bewusstsein dafür schärfen, dass sogar eine recht große Popularität des Terrorismus sowie die zentrale Bedeutung des Terrorismus-Themas in der medialen und politischen Arena nicht zwangsläufig zu einem gesellschaftlichen Umbruch führt.

Darum müssen weitere Aspekte betrachtet werden, um den gegenwärtigen Stellenwert des Terrorismus angemessen einschätzen zu können: Vielfach ist bereits auf die explizite oder implizite Nähe von Terrorismus und ›Leitmedien‹ hingewiesen worden, etwas seltener auf die von Terrorismus und Geheimdiensten. In diesem Zusammenhang ist auch jene populäre Imagination zu beachten, die angesichts des Fremden Gefahren, Schrecknisse und dunkle Geheimnisse mehr als nur erahnt. Vor allem gilt es, die semantische Kraft des ›Terrorismus‹ ins Auge zu fassen; die Rede vom ›Terror‹ bildet nicht nur einen der wichtigsten Einsätze, ›gute‹ von ›schlechter‹ Gewalt zu scheiden, sondern auch eine entscheidende begriffliche Strategie, das Volk und die Nation zu formieren. Diesen Punkten soll nun nachgegangen werden.

Ein erschreckender Begriff

Was unterscheidet einen kriminellen Akt, den Einsatz staatlicher Gewalt im Innern, Guerillakämpfe oder den Krieg gegen eine andere Nation von einem terroristischen Anschlag? An der Frage hängt viel, für die Attentäter und ihre staatlichen Widersacher sogar alles, weil mit ihrer jeweiligen Beantwortung bereits über die Legitimität des Gewaltakts entschieden wird. Aus Sicht des angegriffenen Staates sind die Attentäter lediglich kriminelle Gewalttäter, die, im Unterschied zum hochgerüsteten Staat selbst, über keinerlei Rechtfertigung und Legitimationsbasis zum Einsatz von Gewaltmitteln verfügen.

Wenn ein Staat, der – wie die USA – über genügend Machtmittel dazu verfügt, die ganze Welt zum »Krieg gegen den Terror« aufruft, bedeutet das darum nicht, dass die Gegner in den Genuss der Rechte einer Kriegspartei gelangen. Im Gegenteil, den Attentätern und ihren Organisatoren wird der Schutz des Kriegsrechts gerade nicht zugestanden. Das metaphorisch schillernde Wort vom ›Krieg‹ dient hier nur dazu, den martialischen Staat in die Lage zu versetzen, potentiell überall außerhalb seiner Grenzen seine Machtmittel einzusetzen, ohne dass er einem anderen Staat den Krieg erklären müsste (wenn er auch gewisse argumentative Anstrengungen unternimmt, seine Angriffe als vereinbar mit dem Völkerrecht hinzustellen).

Den Attentätern stellt sich die Lage genau gegenteilig dar. Sie sehen sich im Namen eines höheren, künftig zu verabschiedenden Rechts oder einer alternativen Interpretation gegebenen Rechts legitimiert, gegen staatliche und andere, mit dem Staat ideologisch verbundene Einrichtungen und Repräsentanten Gewalt auszuüben. Der Staat bezeichnet die Attentäter wiederum als ›Terroristen‹, um per Begriff anzuzeigen, dass es sich um eine spezielle Art von Kriminellen, um eine ›Bande‹ etc. handelt. Die Attentäter lehnen folgerichtig diese Bezeichnung ab, um sich mit Titeln wie ›Rebellen‹, ›Armee‹ etc. zu schmücken.

Wird das Wort von staatlicher oder supranationaler Seite gebraucht, weist ›Terrorismus‹ stets eine negative Bedeutung auf; das Attentat gilt als kriminell und feige, der Umstand, dass es nicht aus privaten, sondern aus politischen Gründen erfolgt, verschafft ihm aus Sicht der staatlichen Organe und ihrer Parteigänger keinerlei Zuwachs an Legalität oder Legitimität. Die Attentäter verstehen sich hingegen schon deshalb nicht als Kriminelle, weil sie ihren Gewalteinsatz als politischen Akt ansehen. Tatsächlich sind ihre Morde oder Zerstörungsakte vom Motiv her von anderen Morden oder Eigentumsdelikten deutlich getrennt, weil sie nicht nur zum Zwecke persönlicher Bereicherung oder Rache geschehen.

Ein anderes Unterscheidungsmerkmal liegt in der schriftlich vorbereiteten (aber mündlich vorgetragenen) oder schriftlich dokumentierten Selbstanzeige und -erklärung der Attentäter. Im Unterschied zu den meisten anderen kriminellen Akteuren bekennen sich die Attentäter aus politischen Gründen zu einer Tat und benennen (vollkommen unabhängig von einer möglichen Gerichtsverhandlung) ihre Motive. Terroristische Attentate ohne Erklärung sind nicht selten eine Domäne staatlicher Geheimdienste oder von Organisationen, die mit Teilen des Geheimdienstapparates assoziiert sind. Dass viele terroristische Vereinigungen von Geheimdiensten unterwandert sind und unerkannt für staatliche Zwecke instrumentalisiert werden, ändert, lapidar gesagt, in den Augen der Öffentlichkeit nichts am Status der jeweiligen terroristischen Anschläge, solange die geheimdienstliche Subversion auch tatsächlich geheim bleibt.

Versucht der gewöhnliche Gesetzesbrecher sein Möglichstes, um die Tat zu vertuschen oder zumindest nicht als Täter erkannt zu werden (und zeigt wenigstens auf diese Weise seinen Respekt vor dem Gesetz und den Strafverfolgungsbehörden), macht der politische Attentäter mit seinem Bekennerschreiben deutlich, dass er die herrschenden Gesetze grundsätzlich nicht akzeptiert. Der gegen einen Staat ankämpfende politische Terrorist dokumentiert mit seiner Erklärung, dass er zwar aus dem legalen, nicht aber aus dem sozialen Zusammenhang herausgetreten ist: Der Gewaltakt wird nicht unkommentiert ausgeübt, dadurch wird angezeigt, dass man den Einsatz von Gewalt für ein durchaus fragwürdiges Mittel hält, das nach einer guten Begründung verlangt, um vor anderen gerechtfertigt werden zu können.

Als Terroristen möchten die politischen Gewalttäter sich darum nicht bezeichnen. Bloß Angst und Schrecken wollen sie nicht verbreiten, wie ihre Erklärungen anzeigen. Sie wollen auch oder sogar in erster Linie durch Argumente und Zielangaben, die aus ihrer Sicht ein hohes Maß an Plausibilität und Legitimität besitzen, aufklären und überzeugen. Diese Selbsteinschätzung trifft zumindest dann immer graduell zu, wenn es stimmen sollte, dass geheimnisvolle, unmotivierte, unerklärte Attentate einen größeren Schrecken erzeugen als autorisierte und begründete Anschläge.

Von staatlicher Seite wird dieser mögliche Gradunterschied aber regelmäßig als unerheblich eingestuft, es bleibt bei der Einstufung ›Terrorismus‹. Falls exekutive oder legislative Stellen überhaupt auf die Bekennerschreiben und ihre Begründungsansätze eingehen, schätzen sie diese zumeist als ›wirr‹ oder ›unverständlich‹ ein, versuchen also, ihnen den argumentativen Status abzusprechen. ›Terrorismus‹ kommt darum neben ›gewaltsamem Schrecken‹ auch mit ›Unvernunft‹ und ›Kommunikationsabbruch‹ überein. Da viele politische Attentäter bestreiten, ihre Praktiken und ihre Absichten würden so richtig beschrieben, ist ›Terrorismus‹ ein Ausdruck, der einen fast ausschließlich negativen Klang besitzt. Was sich so banal anhört, ist keineswegs selbstverständlich, wie man an Begriffen wie ›punk‹ oder ›gangster‹ sehen kann, deren vom ›common sense‹ vorausgesetzter Unwert einige teils erfolgreiche Umwertungen und viele entsprechend positiv gemeinte Selbstbezichtigungen provoziert hat. Solche Aneignungen erfährt ›Terrorismus‹ recht selten.

In der Wissenschaft, die politisch hoch aufgeladene Worte zumeist aus ihrer Fachsprache streicht, hat man dennoch auf ›Terrorismus‹ nicht verzichten wollen. In den gängigen wissenschaftlichen Bestimmungen von ›Terrorismus‹ bleibt darum das Bemühen spürbar, naheliegende Wertungen definitiv zu neutralisieren: Beim Terrorismus handele es sich um einen gewaltsamen, politisch motivierten Beeinflussungsversuch, der sein hauptsächliches Ziel nicht in der konkreten Zerstörung finde; die glaubhafte Androhung von Gewalt oder tatsächliche Anschläge auf Institutionen oder Personen sollen Dritte zu Reaktionen bewegen, die den Terroristen im Sinne einer längerfristigen Strategie vorteilhaft erscheinen.

Es überrascht nicht, dass viele wissenschaftliche Untersuchungen mit dieser Bestimmung operieren; durch sie können andere wichtige Bewertungen und mögliche Streitfragen erst einmal ausgeklammert werden. Dank dieser Definition wird vor allem die Frage nach der Legalität oder Legitimität des Terrorismus nicht bereits begrifflich vorentschieden (und wird z.B. auch nicht definitorisch festgelegt, dass terroristische Handlungen immer das Werk kleiner Gruppen und nie das von Staaten sind). Problematisch an der Definition bleibt allerdings, dass Abgrenzungen zu kriegerischen Attacken kategorial nicht trennscharf gezogen werden können; auch das Ziel von Kriegshandlungen (und in noch stärkerem Maße das von Guerilla-Aktionen) ist nicht nur die Zerstörung gegnerischer (bzw. regulärer) Truppen und deren Infrastruktur, sondern u.a. auch die Demoralisierung der überlebenden Soldaten und der Bevölkerung. Darum muss man sich mit der graduellen Unterscheidung begnügen, dass terroristische Maßnahmen in viel geringerem Maße ihr Ziel in der physischen Vernichtung bestimmter Personen oder Dinge suchen.

Diese graduelle Unterscheidung ist aber zumeist unkompliziert durchzuführen. Der Unterschied liegt auf der Hand, wenn kleine Gruppen einen technologisch avancierten Militär- und Polizeiapparat umstürzen wollen und lediglich über einige Gewehre und Explosivstoffe verfügen, die mit großen zeitlichen Abständen zum Einsatz kommen. Nur bei Guerillatruppen, die am Anfang ihrer Bemühungen stehen, fällt es schwer, eine Grenze zum Terrorismus zu ziehen: Ist der Anschlag auf eine Kaserne in erster Linie ein symbolischer Akt oder bildet er den Auftakt dazu, durch viele weitere kleine Operationen die gegnerischen Truppen zu schwächen?

Deutlich genug fällt der Unterschied aber bereits bei jenen Guerilla-Gruppen aus, die mit vielen Anschlägen aus dem Hinterhalt die Verbindungslinien der Armee zeitweilig unterbrechen und deren Bewegungsfreiheit spürbar einschränken. Noch sichtbarer zeigt sich der Unterschied, wenn teilweise offen gekämpft wird und sogar eingenommene Territorien verwaltet und verteidigt werden. Beispiele aus der jüngsten Zeit sind die gewaltsamen Bemühungen des IS im Irak und Syrien, die Einsätze kurdischer Verbände oder der Putschversuch von Teilen des Militär- und Staatsapparats in der Türkei. Dass sie dennoch von ihren Widersachern allesamt als Terroristen bezeichnet werden, ist ein Beleg dafür, dass sich die relativ gängige wissenschaftliche Definition unter ihnen nicht durchgesetzt hat – und ein weiterer Beweis für die eminente Abwertungskraft des Begriffs. ›Terrorismus‹ soll hier unmissverständlich anzeigen, wie illegitim und verwerflich die Bestrebungen der Staatsfeinde sind.

In staatlichen Gesetzen bleiben mögliche Unterschiede von z.B. Guerilla und terroristischer Organisation folgerichtig zumeist ohne Berücksichtigung. Der »USA PATRIOT Act«, der nach 9/11 erlassen wurde (er läuft heute unter dem Titel »USA Freedom Act« weitgehend unverändert weiter), versteht unter »terrorism« gefährliche Taten, die anscheinend den Zweck verfolgten (»appear to be intended«), »to intimidate or coerce a civilian population« oder »to influence the policy of a government by intimidation or coercion« (Sec. 802). Im deutschen Strafgesetzbuch gibt es seit 1976 einen Paragraphen, der die »Bildung terroristischer Vereinigungen« verbietet (StGB § 129a; zuvor stand mit dem § 129 die »Bildung krimineller Vereinigungen« unter Strafe). In der heutigen Fassung des Gesetzes heißt es, die Zugehörigkeit zu einer Vereinigung (von mindestens drei Personen) werde juristisch verfolgt, wenn ihre Taten dazu dienen sollten, »die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen«.

Zu solchen Einschüchterungs- oder Gewaltmitteln zählt das deutsche Strafgesetz u.a. Mord, Totschlag, die Zufügung »schwerer körperlicher oder seelischer Schäden« und die Zerstörung der Umwelt mit Giften. Auch die Unterstützung einer »terroristischen Vereinigung« oder die Werbung für sie ist strafbar. Unterschiedslos jeder Versuch, aus politischen Gründen Angst zu schüren, zählt also nach dem Gesetz nicht als terroristische Handlung, selbst wenn er mit größerem organisatorischem Aufwand erfolgen sollte. Die Interpretation besonderer Straftaten als Ausdruck einer allgemeinen Gefahr, die von bestimmten Gruppen ausgehe (wie dies z.B. gegenwärtig von konservativen und nationalgesinnten Kreisen angesichts jener Kriminaldelikte, die mit dem Messer als Waffe begangen werden, getan wird), ist demnach kein terroristischer Akt, obwohl diese Deutung darauf angelegt ist, großen Schrecken zu erzielen.

Im Namen von Volk und Nation

Im österreichischen StGB liegen die Bestimmungen ganz ähnlich, es gibt aber in § 278c noch den bemerkenswerten Zusatz: »Die Tat gilt nicht als terroristische Straftat, wenn sie auf die Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse oder die Ausübung oder Wahrung von Menschenrechten ausgerichtet ist.« Offenkundig verlieren die entsprechenden Mittel und Strategien ihren terroristischen, zumindest ihren strafbaren Charakter, wenn sie im Dienste einer bestimmten Rechtsauffassung stehen. Der erzeugte Schrecken bzw. ihr Urheber könnte demnach einmal von der Strafverfolgung verschont bleiben, wenn er der Demokratie diente. Dieser Satz ist ungewöhnlich, weil sonst immer ein klarer Trennstrich zwischen Demokraten und Terroristen gezogen wird.

Zur Populärkultur führt diese Anschauung nicht, weil es in Demokratien heutzutage populär wäre, über womöglich ›terroristische‹ Aspekte der staatlichen Gewaltausübung zu reflektieren. Sie führt vielmehr darum zu ihr, weil ›Volk‹ und ›Terrorismus‹ nicht vollkommen strikt voneinander geschieden werden können. Dies betrifft nicht nur in direkter Form faschistische Volkskonzeptionen, sondern indirekt auch manche demokratisch-menschenrechtlichen Ansätze. In bestimmten geschichtlichen Momenten stellt sich für Populärkultur (im Sinne einer als bindend erachteten, ›volksmäßigen‹ Kultur) die ›terroristische‹ Frage beinahe unabweislich – wenn eine Gemeinschaft von Leuten Gemeinsamkeiten über die Sprache hinaus als für sie höchst bedeutsame Kultur entdeckt und konsequent versucht, diese ›Volkskultur‹ in einen Staat zu überführen.

Im Sinne des Völkerrechts nach dem Zweiten Weltkrieg ist das ein beachtliches Unterfangen. In nicht wenigen zeitgenössischen Erklärungen und Ausdeutungen liest man von der Bedeutung solcher Kultur für das Selbstbestimmungsrecht der ›Völker‹. Neben gemeinsamen wirtschaftlichen Unternehmungen und geteilter Sprache zählt zu den vorausgesetzten Eigenschaften jener ›Völker‹, denen ein Recht auf Selbstbestimmung zugebilligt wird, regelmäßig eine kulturelle, weltanschauliche und ethnische Identität oder ein entsprechendes Zusammengehörigkeitsgefühl. In Zeiten, in denen z.B. viele Angehörige der deutschen Nation bevorzugt James-Brown-Videos, Blondie-Stücke, Netflix-Serien, LA-Krimis rezipieren, englische Websites aufrufen und Barcelona-Fans sind, ist das ein erstaunliches, jedenfalls ein nicht mehr selbstverständliches Konzept. Völkerrechtlich besitzt es aber eine unverändert große Bedeutung; auch die Frage nach dem Unterschied von ›Völkern‹ und ›Minderheiten‹ wird dort nicht immer trennscharf beantwortet, die Möglichkeit einer völkerrechtlich positiv sanktionierten Unterstützung von Staaten für die internen Widersacher der Territorialbestimmungen anderer Staaten wird demnach nicht von allen Völkerrechtlern von vornherein verworfen.

Sezessionsbestrebungen im Namen eines ›Volks‹ sind nicht Teil des Völkerrechts – des internationalen Rechts –, sondern betreffen innerstaatliches Recht. Von völkerrechtlicher Bedeutung ist wieder die Praxis der staatlichen Anerkennung konkreter Sezessionen bzw. Sezessionsbemühungen. Von den USA und Deutschland ist zuletzt der Kosovo sehr rasch als Staat anerkannt worden (auch von vielen EU-Staaten, aus naheliegenden Gründen aber z.B. nicht von Spanien). Russland, das den Kosovo nicht anerkennt, hat mit ähnlichen Gründen die Sezession und Anerkennung der Krim-Republik betrieben, letzteres allerdings bislang mit weniger großem Erfolg.

Nicht nur in der Ukraine und auf dem Balkan, überall stoßen Anhänger einer ethnisch oder auf andere Weise populärkulturell begründeten Staatenbildung in ihrer jeweiligen Region in der Gegenwart auf massive nationale Widerstände; unbegrenztes Gebiet, das von einem Volk eingenommen werden könnte, gibt es zu Lande schlicht nicht mehr. Wollen sich die ›Volkskultur‹-Anhänger als Staat erklären und nicht mit im besten Fall weitreichenden Autonomiezugeständnissen zufriedengeben, steht deshalb zuverlässig die Frage im Raum, ob die selbstbewusste populäre Kultur sich gewaltsam Platz verschaffen möchte oder sollte.

Selbst aber wenn dies von allen populärkulturellen Kräften verneint würde, wäre der Konflikt dadurch keineswegs zwangsläufig stillgestellt. Man sieht es in diesen Tagen eindrucksvoll in Spanien, in denen in Katalonien und im Baskenland von Teilen der Justiz und von Anhängern des existierenden Nationalstaats den Verfechtern anderer ›Volkskulturen‹, die auf neue Grenzziehungen drängen, vorgeworfen wird, sie begingen terroristische Handlungen – und dies obwohl sie momentan vollkommen offen agieren und weder direkte Gewalt gegen Personen noch Waffen einsetzen. Um den Anklagepunkt ›terrorismo‹ ins Feld zu führen, reichten die Vorwürfe aus, Zaunbefestigungen vor dem katalonischen Parlament durchbrochen zu haben und in einer baskischen Kleinstadt in eine wahrscheinlich noch politisch angestachelte Kneipenschlägerei mit zwei Angehörigen der Guardia Civil verwickelt gewesen zu sein.

Der Anführer der katalonischen Sezessionsbestrebungen, Carlos Puigdemont, sieht sich in Spanien seit der Durchführung des Unabhängigkeitsreferendums Anfang Oktober 2017 allerdings ›nur‹ der Anklage der Rebellion ausgesetzt (verschiedene europäische Richter folgten dem jedoch nicht und lehnten deshalb ein spanisches Auslieferungsgesuch ab). Als sei ihm dies nicht genug, bemüht sich Puigdemont im Gegenzug, zumindest in einer Hinsicht als juristisch des Terrorismus geziehener Politiker dazustehen. »Heute sind die Führer dieses demokratischen Projekts der Rebellion angeklagt und müssen eine Strafe befürchten, die sonst nur bei Terrorismus oder Mord verhängt wird: 30 Jahre Gefängnis«, schreibt er nicht nur über sich selbst (»Freitag«, 9.11.2017). Die Angabe, der Rebellionsvorwurf komme wenigstens beim möglichen Strafmaß dem des Terrorismus gleich, zeigt erneut, dass ›Terrorismus‹ gegenwärtig die ultimative juristische wie rhetorische ›Waffe‹ in der politischen Auseinandersetzung darstellt: Puigdemont möchte durch den Vergleich seinen Anhängern und anderen politischen Beobachtern unmissverständlich deutlich machen, wie massiv der Vorwurf gegen ihn ausfällt.

Dennoch wird durch die Art des Vergleichs natürlich nicht nahegelegt, die spanischen Staatsanwälte seien Terroristen, oder gar zu Taten aufgerufen, die den Vorwurf des Terrorismus dann tatsächlich rechtfertigen würden. Auch die Anhänger der katalonischen Sezession ziehen aus der von Puigdemont offenkundig als ungeheuerlich erachteten Strafverfolgung nicht den Schluss, ihr populärkulturelles Projekt angesichts der Repressionen nun durch gewaltsame Gegenmaßnahmen voranbringen zu müssen. Es gibt nicht einmal terroristische Aktionen kleiner Gruppen zu verzeichnen, die sich selbst (fälschlicherweise) als Avantgarde und entschlossene Stellvertreter der gesamten Bewegung sehen.

So bleibt es in Spanien bislang bei einer ›Rebellion‹ bzw. einer versuchten Sezession, für die ›Terrorismus‹ nur ein Begriff ist, der in der Auseinandersetzung gebraucht wird, ohne gewalttätige Folgen zu zeitigen. Selbst der rhetorische Einsatz des ›Terrorismus‹-Vorwurfs besitzt hier bloß eine geringe Frequenz – ein Beleg dafür, dass auch der nationalpolitische Ausnahmezustand nicht mit permanenter Gewaltandrohung oder gar Gewaltanwendung zusammengehen muss. Dies ist umso bemerkenswerter, als sich nicht nur Führungsschichten für den Status Kataloniens interessieren, sondern unterschiedliche Parteinahmen weite Teile der Bevölkerung mobilisieren und intensive, verbale Auseinandersetzungen bewirken. Sie könnten nicht nur zur Abspaltung von Spanien führen, sondern tragen bereits jetzt zur weltanschaulichen und im Alltag wirksamen Spaltung auch innerhalb Kataloniens bei. Dennoch kann bisher die Auffassung, dass es notwendig sei, im Alltag Gewalt anzuwenden oder Schrecken zu erzeugen, in Katalonien so gut wie keine Anhänger gewinnen.

Publizität und Panik

Genau umgekehrt stellt sich die Lage angesichts der Bestrebungen des IS und Al-Qaidas in Europa und Nordamerika dar. Ihr Wille, Gewalttaten zu verüben, ist äußerst stark ausgeprägt, sie können bislang auch immer wieder direkt oder indirekt Akteure dafür gewinnen (wenn auch mit momentan abnehmender Häufigkeit). Eine Verankerung in nennenswerten Teilen der Bevölkerung ist jedoch nicht vorhanden, nicht einmal vage Sympathien für das weltanschaulich-politische Ziel. Trotzdem erlangt die Aufmerksamkeit, die entsprechende Attentate erzielen, eine beinahe maximale Höhe.

Das Ausmaß des Schreckens erreicht ebenfalls einen sehr beachtlichen Grad, wie man gut an den Geschehnissen in München Ende Juli 2016 sehen konnte, als ein jugendlicher Individualtäter, der, wie sich später herausstellte, aus persönlichen, rassistisch unterlegten Rachemotiven handelte und keinen Bezug zum IS oder verwandten Gruppierungen aufwies, in einem Vorort-Einkaufskomplex mehrere Menschen erschoss. Die schnell über die Fernsehanstalten und Social-Media-Kanäle gestreuten Meldungen und Gerüchte lösten an vielen Orten in der Stadt Panik aus. Vor dem Hintergrund des Attentats in Paris im November 2015, bei dem IS-Täter an mehreren Orten Menschen töteten, erklärt sich diese Panik. Dennoch wurde der Schrecken in der Münchner Innenstadt rein imaginär erzeugt. Viele dutzend Detonationen, die der Polizei rasch angezeigt und über Twitter etc. vermeldet wurden, gab es schlicht nicht; nicht eingebildet waren nur die Verletzungen, die sich die verängstigten Menschen auf der Flucht vor den eingebildeten Attentätern an zerbrochenen Fensterscheiben oder bei Stürzen zufügten (und die sie mitunter sogar für Schusswunden hielten). Der Terror aber, die Empfindung des Schreckens, war natürlich ebenfalls real.

An solchen Beispielen zeigt sich die Wirkkraft des Terrorismus eindrucksvoll. Neben der ›Volkskultur‹ kann darum eine weitere gängige Bedeutung der populären Kultur aufgerufen werden: die der ›Massenkultur‹. Die erste Variante der Massenkultur-Theoreme stellt die Effekte (meistens: die Gefahren) heraus, die entstünden, wenn aus ihren lokalen, sittlichen, ständischen Bezügen herausgelöste, dadurch richtungslose, atomisierte Menschen in der Großstadt manipulativ zu einer neuen, nicht organisch gewachsenen Gemeinschaft zusammengeballt würden, die sich als räumliche Masse politisch-marodierend betätige; ihrer irrationalen Gewalt auf den großen Straßen und Plätzen könne kaum Einhalt geboten werden, so die konservative Furcht. In München nun verhielt es sich graduell anders: Die Bewegung von Menschenmengen vereinte sich nicht zu einem großen Strom, sie war auch nicht auf ein umstürzlerisches, gewalttätiges Ziel hin ausgerichtet, sondern von der Angst vor einem unterstellten weltanschaulichen Feind angetrieben.

Die zweite Variante stellt die virtuelle Masse heraus: örtlich verstreut und individualisiert, aber vereint durch die Lektüre derselben Zeitung oder TV-Sendung, desselben Tweets oder Posts; mehr oder minder manipulativ zu einer neuen, willkürlichen Gemeinschaft formiert durch Kulturindustrie und Meinungsführer. Die gängige wissenschaftliche Definition des Terrorismus weist insofern in diese Richtung, als sie feststellt, das Ziel der Attentate liege nicht in der konkreten Zerstörung, sondern der Reaktion Dritter. Ein Bezug zur populären Kultur im Sinne der Massenkulturtheorie ist leicht herzustellen: Die in der Definition geforderte furchtvolle Reaktion Dritter liegt potentiell desto umfangreicher vor, je länger und häufiger die Berichterstattung zahlreicher Massenmedien erfolgt. Daran gemessen, fallen terroristische Taten oftmals äußerst erfolgreich aus: Sie bekommen durch Redaktionen und Social-Media-Teilnehmer einen großen Nachrichtenwert zugewiesen und erfahren eine hohe Aufmerksamkeit auch dann, wenn keineswegs wichtige Teile der Infrastruktur oder Mitglieder der Führungsschichten von den Anschlägen betroffen sind. Dank der Konzentration der Berichterstattung auf Tatschilderungen, Täterspekulationen und Reaktionen der Betroffenen stellen sich Unsicherheit, Empörung und Stress bei nicht wenigen Rezipienten solcher Medienangebote zuverlässig ein.

Deshalb werfen Kritiker massenmedialen Organen regelmäßig vor, zur Erfüllung terroristischer Ziele erheblich beizutragen. Meist antwortet man darauf mit dem resignierten Hinweis, dies sei leider in einer freiheitlichen Gesellschaft unvermeidlich; dadurch wird aus der Kritik eine Feststellung. Sie ist so oder so nicht falsch, blendet aber aus, dass es noch einen weiteren, bedeutenderen Akteur gibt, auf den das gleiche zutrifft: die Exekutive. Auch die staatlichen Institutionen verschaffen Anschlägen eine hohe Publizität, indem sie von ihren Stellen intensiv kommentiert und mit verschiedenen Maßnahmen extensiv beantwortet werden. Dies geschieht nicht nur, weil Terroristen selbst die exekutive Macht erringen wollen, sondern auch weil der Staat seine Zuständigkeit für das Leben seiner Angehörigen dadurch sinnfällig demonstrieren und reklamieren kann. Nicht unerwähnt darf in diesem Zusammenhang bleiben, in welch hohem Maße solche staatlichen Reaktionen auf terroristische Anschläge häufig zum Wachstum der Exekutive und ihrer Befugnisse, in Freiheitsrechte einzugreifen, beitragen.

Schluss

Selbstverständlich gehört die Ausweitung der Exekutive europäischer oder nordamerikanischer Staaten und ihrer Zugriffsmöglichkeiten keineswegs zu den Zielen des IS. Im Gegensatz etwa zur RAF, die auf diesem Weg den ›faschistischen‹ Charakter des bundesdeutschen Staatsapparats kenntlich machen wollte, interessieren sich IS, Al-Qaida etc. nicht für eine mögliche Spaltung von Staat und ›verfassungspatriotischer‹ Zivilgesellschaft. Zu ihren Zielen gehört es auch nicht (wie z.B. noch für den Weather Underground Anfang der 1970er Jahre angesichts der US-amerikanischen Verheerungen Vietnams), den ›westlichen‹ Bürgern auf didaktische und ästhetische Weise die Gräuel und den Schrecken des Krieges stärker erfahrbar werden zu lassen, als dies die Lektüre über ferne Kriegsgeschehnisse in Asien oder Afrika gemeinhin schafft. Ein Unterschied zwischen Führungsschichten, ihren Einsatzkräften und der übrigen Bevölkerung wird vom IS nicht gemacht, deshalb entfallen Überlegungen, wie Differenzen oder Gegensätze zwischen ihnen provoziert werden könnten.

Unterschieden wird nur zwischen religiös-weltanschaulichen Feinden und Freunden des IS, darum zählt die gesamte ›westliche‹ Bevölkerung zu den Anschlagszielen. Weist diese auch mehr oder minder starke Trennungen und Differenzen auf – zwischen Geschlechtern, Konfessionen, sozialen Schichten, Lebensstilen –, bildet sie für den IS jedoch einen einzigen monolithischen Block aus gottlosen, säkularen, hedonistischen Gegnern. In dieser Perspektive verblassen auch unterschiedliche, nationale oder sezessionistische ›Volkskultur‹-Bestrebungen, sie sind allesamt bloß Teil einer ›westlich‹-internationalen, dekadenten Pop- und Massenkultur.

Darum trafen viele Leitartikler den Kern der Sache, als sie nach den Anschlägen in Paris und Brüssel die Bevölkerung dazu aufforderten, ihren Lebensstil nicht zu ändern, weiter auszugehen, Rockkonzerte zu besuchen etc. Die Kommentare waren allerdings insofern vollkommen verfehlt, als ohnehin so gut wie niemand in Nordamerika und Europa ernsthaft daran dachte, zugunsten des vom IS propagierten Lebenswandels radikale Änderungen seines Tagesablaufs vorzunehmen. Eine hohe Attraktivität besaß (man kann es jetzt wohl schon in der Vergangenheitsform schreiben) für einige tausend überwiegend junge Männer aus England, Belgien, Deutschland etc. lediglich die Aussicht, im irakisch-syrischen ›Kalifat‹ Gewalt- und Herrschaftsgelüste pflegen zu können. Ihre Anwerbung erfolgte zum Teil mithilfe von Videos, die in ihrer chauvinistischen Manier einige Anklänge an Militär- und Actionfilme sowie Gangstarap-Inszenierungen aufwiesen; der Form und Struktur nach wurde also die ›westliche Kultur‹ nicht vollständig verlassen.

Legt man erneut die gängige wissenschaftliche Definition zugrunde, gerät man ins Zweifeln, ob die Taten des IS und Al-Qaidas überhaupt als ›terroristisch‹ einzustufen sind. Handelt es sich bei den Organisationen im Nahen Osten und in Afghanistan um Guerilla-Kräfte (zeitweilig auf dem Weg zum regulären Militär), so zielen die Attentate im ›Westen‹ auf den ersten Blick gar nicht auf Dritte, die in Angst versetzt werden sollen, um den Terroristen genehme Handlungen zu vollziehen – die Attentate scheinen eher manifeste Bestrafungsaktionen zu sein, die ›Ungläubige‹ treffen. Allenfalls kann der Versuch in Rechnung gestellt werden, durch Anschläge auf ihrem heimischen Boden Regierungen davon abzubringen, sich an Militäroperationen im fernen Irak, Afghanistan usw. zu beteiligen.

Kommentatoren sprechen angesichts solcher terroristischen Kalküle gerne von der Erpressbarkeit ›offener Gesellschaften‹, in denen Militäraktionen von einer liberal ausgerichteten, in Schulen und Familien stärker antiautoritär erzogenen Bevölkerung kritisch betrachtet würden. Den ›Gotteskriegern‹ verschaffe ihr Fanatismus, der Menschenopfer, auch das des eigenen Lebens, beinahe bedingungslos ermögliche, darum einen entscheidenden Vorteil gegenüber Regierungen, deren Repräsentanten die Bilder von Leichen und Versehrten rasch in Legitimationsprobleme stürzten; zudem ermangle es den pazifizierten Nationen an mutiger Entschlossenheit und martialischer Kultur. Diese Einschätzung ist aber weitgehend falsch, wie man leicht daran sieht, dass es den entscheidenden Kriegsnationen wie USA, England, Frankreich in viel erfolgreicherem Maße als Staaten oder Organisationen etwa im Nahen Osten gelingt, einsatzfähige (also auch todesbereite, todbringende) Soldaten auszubilden und militärische Operationen über vergleichsweise lange Zeiträume durchzuführen.

Wichtiger als der ›Krieg der Bilder‹ ist der über die Deutungsmacht. Der Kampf darum aber ist entschieden, er hat zumindest in den Ländern der NATO überhaupt nicht geführt werden müssen. Die Ohnmacht der terroristischen Gewalttäter innerhalb der ›westlichen‹ Sphäre zeigt sich nicht zuletzt daran, dass die Dokumente ihrer Erfolge – die Fotos und Videos ihrer Anschläge – von ihren amerikanischen und europäischen Gegnern in reicher Zahl veröffentlicht werden. Die Angst und Verwirrung, die solche Publizität auslösen mag, dient bislang nur zur Legitimation und Durchsetzung weitaus stärkerer militärischer Handlungen gegen die Attentäter und ihre vermeintlichen oder tatsächlichen Unterstützer. Richtig ist allerdings, dass diese kriegerischen Operationen nach einiger Zeit den Anschein des Erfolgs erzeugen müssen, um nicht von größeren Teilen der öffentlichen Meinung stärkere Kritik zu erfahren.

Richtig ist ebenfalls, dass die Attentäter des IS und Al-Qaidas insofern im Vorteil sind, als sie ohne jede Rücksichtnahme (sogar ohne die Rhetorik der ›Kollateralschäden‹ bemühen zu müssen) jene Zivilbevölkerung attackieren können, die aus ihrer Sicht unterschiedslos zum Feind zu schlagen ist, weil sie einem falschen Lebensstil nachgeht. Deshalb besitzt auch die Panik der Menschen, wie z.B. in München, einen plausiblen Grund: Sie gehören alle zu den potentiellen Opfern, sie befinden sich alle auf der ›idealen‹ Todesliste.

Aus diesem Grund erklärt sich auch zum Teil die enorme Bedeutung, die Anschlägen des IS und ähnlicher Organisationen in der hiesigen Öffentlichkeit zukommt. Die zu Beginn geäußerte Verwunderung, weshalb dem Terrorismus eine so hohe Bedeutung beigemessen wird, ist dann naiv, wenn bloß die Zahlen der Opfer terroristischer Anschläge mit denen anderer Todesarten verglichen werden. Liegt die Zahl der von Attentaten direkt Betroffenen zwar relativ niedrig, ist sie potentiell beinahe absolut zu veranschlagen.

Dennoch wächst die Furcht nur unmittelbar nach einer Serie von Anschlägen groß an, für die Erzeugung maximaler Angst fallen die Attentate über längere Zeit zu wenig konstant und zahlreich aus. Wenn Terrorismus vor allem mit dem Ziel verbunden ist, durch Gewalttaten Schrecken bei Dritten erzeugen zu wollen, liegt der Grund für entsprechende Taten häufig einfach darin, dass die Täter nicht über genügend technologische Kenntnisse und Ressourcen verfügen, um Zerstörungen großen Ausmaßes anzurichten. Besonders Anschläge gegen Menschen auf öffentlichen Plätzen oder in allgemein zugänglichen Gebäuden sind deshalb auch ein Indiz starker Unterlegenheit (offenbar sind nicht einmal die logistischen Fähigkeiten vorhanden, Attentate auf zentrale Infrastruktureinrichtungen oder besonders geschützte Repräsentanten der Führungsschichten vorzunehmen).

Allgemeiner Schrecken kann sich darum nur kurzzeitig einstellen, ebenso wie sich die Kritik gegenüber langen Phasen staatlicher Sonderermittlungen und Einschränkungen individueller Freiheitsrechte (wie etwa in Frankreich) bloß spärlich äußert. Auch von ihnen sind im Grundsatz zwar alle erfasst, im konkreten Fall gibt es aber kaum jemanden, der sich auch nur der Vorstellung hingibt, dies könnte ihn vielleicht betreffen. Im Unterschied zu den 1970er Jahren verfügt die aktuelle Ausprägung des Terrorismus nicht einmal über einen minimalen weltanschaulichen Anhalt in Kreisen, die in der Lage und willens wären, systemkritische Meinungen in Schulen, Zeitungen, öffentlich-rechtlichen Anstalten, kleinen Parteien, Verbänden etc. kundzutun.

Der Schrecken des Terrorismus erreicht deshalb in der ›westlichen‹ Gegenwart bloß in Hollywoodfilmen, Netflix-Serien etc. eine enorme Größe. Hier verfügen die Terroristen über Fähigkeiten, die sonst nur im Arsenal regulärer Armeen und Geheimdienste aufzufinden sind, hier leuchten den Helden deshalb oft unmittelbar Reaktionsweisen ein, die sonst nur in Diktaturen den Anschein von Legitimität besitzen. Rein von den Inhalten der Serie, des Buchs oder Films her kann natürlich nicht erschlossen werden, ob solche fiktionalen Terroraktionen nur unterhaltende Wirkungen zeitigen oder auch ernste politische Einstellungen bei den Betrachtern auszubilden helfen. Als Einschätzung niederschreiben kann man bloß, dass manche politischen Bewertungen des Terrorismus Folgen unterstellen und Konsequenzen fordern, die selbst dann nur ansatzweise gerechtfertigt wären, wenn diese fiktionalen Szenarien terroristischer Schrecken vollständig Wirklichkeit würden.

Nicht zuletzt aus diesem Grund können durch den Terrorismus mitunter verschiedene Aspekte, die von unterschiedlichen Bestimmungen der populären Kultur gestiftet werden, in einem kurzen Moment für größere Gruppen zusammenkommen: Man verlässt die Wohnung, in der man sich auf dem Flatscreen einen kaum vorstellbar großen Anschlag als Spielhandlung angeschaut hat, und tritt auf die Straße, wo einem ein Blick aufs Handy das Gerücht oder die Meldung eines Attentats in der eigenen Stadt offenbart, um sich nach verdächtig klingenden Geräuschen im Strom der Fluchtmengen zu entfernen, im Hinterkopf die Hoffnung auf das einigende Band kultureller Gemeinschaft oder eines starken Führers, der wieder für heimatliche Ordnung sorgen solle. – Der Schrecken kennt manche Auslöser, Ausprägungen und Formen.

 

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Transcript Verlags. Hinweise und Links zu Heft 13 der »Pop«-Zeitschrift hier. Blick ins Heft hier.